STATUTEN
I Name, Sitz und Zweck
Art. 1
Unter dem Namen Gentiana Schulen Nairobi besteht ein Verein nach Art. 60 ff
ZGB mit Sitz in 9100 Herisau. Er ist politisch und konfessionell neutral.
Art.2
Der Verein bezweckt die Förderung der Aus- und Weiterbildung von lernschwachen Schülerinnen und Schülern aus ärmsten Familien durch folgende Projekte der Nichtregierungsorganisation Gentiana Development Network,
Nairobi, Kenya (GDN):
Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke.
In die Vereinsorgane gewählte Personen sind ehrenamtlich tätig.
II Mitgliedschaft
Art. 3
Der Verein besteht aus Einzelmitgliedern sowie aus Kollektivmitgliedern.
III Mittel
Art. 4
Die Mittel des Vereins bestehen aus Mitgliederbeiträgen, Schenkungen, Beiträgen von Sponsoren und Zuwendungen jeder Art.
Die Höhe des jährlichen Mitgliederbeitrages bestimmen die einzelnen Mitglieder selbst.
IV Haftung
Art. 5
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
V Organisation
Art. 6
Die Organe des Vereins sind:
Art. 7
Oberstes Organ ist die Generalversammlung. Sie findet einmal pro Jahr statt.
Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Traktanden spätestens 20
Tage im Voraus.
Anträge können bis 14 Tage vor der Generalversammlung dem Vorstand eingereicht werden.
Eine ausserordentliche Generalversammlung kann jederzeit durch mindestens
30 Mitglieder oder durch den Vorstand schriftlich verlangt werden. Sie hat innert drei Monaten stattzufinden.
Jede ordnungsgemäss einberufene und durchgeführte Generalversammlung
ist beschlussfähig. Sie beschliesst durch einfache Mehrheit der anwesenden
Mitglieder.
Art. 8
Die Generalversammlung hat folgende Kompetenzen:
- 1Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
- 2Genehmigung des Jahresberichts des Vorstandes
- 3Abnahme von Jahresrechnung und Revisionsbericht
- 4Genehmigung des Budgets
- 5Wahl der Vorstandsmitglieder, des Präsidenten/der Präsidentin und der Revisionsstelle
- 6Behandlung von Anträgen des Vorstandes und/oder der Mitglieder
- 7Statutenänderungen
- 8Auflösung des Vereins
Art. 9
Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Art. 10
Die Revisionsstelle besteht aus einem Revisor/ einer Revisorin; er/sie prüft die
Jahresrechnung. Die Revisionsstelle erstattet der Generalversammlung jährlich Bericht.
Art. 11
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern und konstituiert sich
selbst; er verfügt über folgende Kompetenzen:
- 1Er regelt die Zeichnungsberechtigung.
- 2Er vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.
- 3Er erstellt den Jahresbericht und das Budget.
- 4Er ist verantwortlich für die Buch- und Kassaführung.
- 5Er kontrolliert die Verwendung der Gelder, welche dem GDN für dessen Projekte zur Verfügung gestellt werden. Zu diesem Zweck erhält er Einblick in die Buchhaltung des GDN.
- 6Er kann einen Vertreter bezeichnen, der an Ort und Stelle die Rechnung des GDN und den Betrieb der GPS und der GTC sowie das Funktionieren aller Nebendienste überprüft.
- 7Er regelt die Modalitäten der Beziehungen zum GDN in einem Memorandum of Understanding.
- 8Bei Zweck- und/oder Besitzänderungen der GDN-Projekte nimmt der Vorstand die Interessen des Vereins wahr.
VI Schlussbestimmungen
Art. 12
Die ‚Constitution of the GENTIANA DEVELOPMENT NETWORK‘ sowie die
‚GPS SCHOOL POLICY‘ stehen Mitgliedern jederzeit zur Einsichtnahme offen.
Art. 13
Im Falle der Auflösung des Fördervereins bestimmt die Generalversammlung
eine gemeinnützige Organisation mit ähnlicher Zielsetzung, welcher ein allfälliges Vermögen nach Abzug aller Verpflichtungen überwiesen wird.
Art. 14
Diese Änderungen der Statuten vom 21. Juli 2005 wurden von der Generalversammlung vom 20. Februar 2018 in Winterthur angenommen und sind mit
diesem Datum in Kraft getreten.
AUFGABEN / ZWECK
Der Verein bezweckt die Förderung der Aus- und Weiterbildung von lernschwachen Schülerinnen und Schülern aus ärmsten Familien durch folgende
Projekte der Nichtregierungsorganisation Gentiana Development Network,
Nairobi, Kenya (GDN):
Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke.
In die Vereinsorgane gewählte Personen sind ehrenamtlich tätig.
GENTIANA VORSTAND
20. Generalversammlung des Vereins Gentiana Schulen, Nairobi
Liebe Mitglieder des Vereins Gentiana Schulen Nairobi
Wir laden Sie herzlich zur 20. Generalversammlung des Vereins der Gentiana Schulen Nairobi ein. Die Versammlung findet im Pfarreiheim der katholischen Pfarrei St. Peter und Paul in Winterthur statt. Zu unserer Freude wird Peter Baumgartner dabei sein. Die eigentliche Versammlung beginnt um 18.15h. Vorgängig laden wir Sie ab 17.00h herzlich zu einem Apéro und einem gemütlichen Zusammensein mit Gesprächen ein.
Termin: Montag, 10. Februar 2025
Wir freuen uns, Sie in Winterthur begrüssen zu dürfen.
Im Namen des Vereinsvorstands
Bruno Bollhalder, Präsident
Muren 645, 9657 Unterwasser
079 825 81 55
info@gentianaschool.org
Traktanden
- 1
Begrüssung
- 2
Wahl der Stimmenzähler/innen
- 3
Genehmigung Protokoll der GV vom 04.03.2024
Hinweis: Das Protokoll ist hier abrufbar.
GV 2025_Traktandum 3_Protokoll GV 2024 - 4
Jahresbericht 2024
Hinweis: Der Jahresbericht 2024 ist hier abrufbar.
GV 2025_Traktandum 4_Jahresbericht 2024 - 5
Jahresrechnung 2024
Hinweis: Die Jahresrechnung 2024 ist hier abrufbar.
GV 2025_Traktandum 5_Jahresrechnung 2024 - 6
Revisionsbericht 2024
Hinweis: Der Revisionsbericht 2024 ist hier abrufbar.
GV 2025_Traktandum 6_Revisionsbericht - 7
Budget 2025
Hinweis: Das Budget 2025 ist auf der Homepage abrufbar.
GV 2025_Traktandum 7_Budget 2025 - 8
Wahlen
Wahl von Jürg Eschenmoser, Mörschwil, als Revisor bis zur GV 2026.
GV 2025_Traktandum 8_Wahl Revisor - 9
Neues aus Kenia
Peter Baumgartner wird über die Gentiana Schulen berichten. - 10
Verschiedenes:
Fragen und Diskussionen
Anträge, die der GV vorgelegt werden sollen, sind bis spätestens 31. Januar 2025 an den Vereinsvorstand zu richten.
Vielen Dank, dass Sie über 500 Schülern eine hochwertige Ausbildung bieten.
Vielen Dank für Ihre Spende