STATUTEN

I Name, Sitz und Zweck

Art. 1
Unter dem Namen Gentiana Schulen Nairobi besteht ein Verein nach Art. 60 ff
ZGB mit Sitz in 9100 Herisau. Er ist politisch und konfessionell neutral.

Art.2
Der Verein bezweckt die Förderung der Aus- und Weiterbildung von lernschwachen Schülerinnen und Schülern aus ärmsten Familien durch folgende Projekte der Nichtregierungsorganisation Gentiana Development Network,
Nairobi, Kenya (GDN):

  • Gentiana Primary School Nairobi (GPS)
  • Gentiana Technical College (GTC)
  • Bildungs- und Ausbildungsangebote durch individuelle Stipendien- und
    Förderprogramme
  • Soziale Dienste im Interesse der Schülerinnen und Schüler
Neue Projekte des GDN müssen dem Verein zur Genehmigung unterbreitet werden.
Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke.
In die Vereinsorgane gewählte Personen sind ehrenamtlich tätig.

II Mitgliedschaft

Art. 3
Der Verein besteht aus Einzelmitgliedern sowie aus Kollektivmitgliedern.

III Mittel

Art. 4
Die Mittel des Vereins bestehen aus Mitgliederbeiträgen, Schenkungen, Beiträgen von Sponsoren und Zuwendungen jeder Art.
Die Höhe des jährlichen Mitgliederbeitrages bestimmen die einzelnen Mitglieder selbst.

IV Haftung

Art. 5
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

V Organisation

Art. 6
Die Organe des Vereins sind:

  • Die Generalversammlung
  • Der Vorstand
  • Die Revisionsstelle

Art. 7
Oberstes Organ ist die Generalversammlung. Sie findet einmal pro Jahr statt.
Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Traktanden spätestens 20
Tage im Voraus.
Anträge können bis 14 Tage vor der Generalversammlung dem Vorstand eingereicht werden.
Eine ausserordentliche Generalversammlung kann jederzeit durch mindestens
30 Mitglieder oder durch den Vorstand schriftlich verlangt werden. Sie hat innert drei Monaten stattzufinden.
Jede ordnungsgemäss einberufene und durchgeführte Generalversammlung
ist beschlussfähig. Sie beschliesst durch einfache Mehrheit der anwesenden
Mitglieder.

Art. 8
Die Generalversammlung hat folgende Kompetenzen:

  • 1
    Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
  • 2
    Genehmigung des Jahresberichts des Vorstandes
  • 3
    Abnahme von Jahresrechnung und Revisionsbericht
  • 4
    Genehmigung des Budgets
  • 5
    Wahl der Vorstandsmitglieder, des Präsidenten/der Präsidentin und der Revisionsstelle
  • 6
    Behandlung von Anträgen des Vorstandes und/oder der Mitglieder
  • 7
    Statutenänderungen
  • 8
    Auflösung des Vereins

Art. 9
Jedes Mitglied hat eine Stimme.

Art. 10
Die Revisionsstelle besteht aus einem Revisor/ einer Revisorin; er/sie prüft die
Jahresrechnung. Die Revisionsstelle erstattet der Generalversammlung jährlich Bericht.

Art. 11
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern und konstituiert sich
selbst; er verfügt über folgende Kompetenzen:

  • 1
    Er regelt die Zeichnungsberechtigung.
  • 2
    Er vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.
  • 3
    Er erstellt den Jahresbericht und das Budget.
  • 4
    Er ist verantwortlich für die Buch- und Kassaführung.
  • 5
    Er kontrolliert die Verwendung der Gelder, welche dem GDN für dessen Projekte zur Verfügung gestellt werden. Zu diesem Zweck erhält er Einblick in die Buchhaltung des GDN.
  • 6
    Er kann einen Vertreter bezeichnen, der an Ort und Stelle die Rechnung des GDN und den Betrieb der GPS und der GTC sowie das Funktionieren aller Nebendienste überprüft.
  • 7
    Er regelt die Modalitäten der Beziehungen zum GDN in einem Memorandum of Understanding.
  • 8
    Bei Zweck- und/oder Besitzänderungen der GDN-Projekte nimmt der Vorstand die Interessen des Vereins wahr.

VI Schlussbestimmungen

Art. 12
Die ‚Constitution of the GENTIANA DEVELOPMENT NETWORK‘ sowie die
‚GPS SCHOOL POLICY‘ stehen Mitgliedern jederzeit zur Einsichtnahme offen.

Art. 13
Im Falle der Auflösung des Fördervereins bestimmt die Generalversammlung
eine gemeinnützige Organisation mit ähnlicher Zielsetzung, welcher ein allfälliges Vermögen nach Abzug aller Verpflichtungen überwiesen wird.

Art. 14
Diese Änderungen der Statuten vom 21. Juli 2005 wurden von der Generalversammlung vom 20. Februar 2018 in Winterthur angenommen und sind mit
diesem Datum in Kraft getreten.

AUFGABEN / ZWECK

Der Verein bezweckt die Förderung der Aus- und Weiterbildung von lernschwachen Schülerinnen und Schülern aus ärmsten Familien durch folgende
Projekte der Nichtregierungsorganisation Gentiana Development Network,
Nairobi, Kenya (GDN):

  • Gentiana Kindergarten Nairobi
  • Gentiana Primary School Nairobi (GPS)
  • Gentiana Junior Secondary School Nairobi (GJSS)
  • Gentiana Technical College (GTC)
  • Bildungs- und Ausbildungsangebote durch individuelle Stipendien- und Förderprogramme
  • Soziale Dienste im Interesse der Schülerinnen und Schüler

Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke.
In die Vereinsorgane gewählte Personen sind ehrenamtlich tätig.

GENTIANA VORSTAND

Bruno Bollhalder
Bruno BollhalderPräsident
«Die Ungerechtigkeit und einseitige Verteilung der Güter auf dieser Welt mit den daraus entstehenden gravierenden Folgen für die Armen ist bedrückend. Die Gentiana Schulen bilden einen kleinen aber wichtigen Ansatz, dies zu ändern. Mit vergleichsweise wenig Geld, dafür mit umso mehr Willen kann vielen Kindern eine solide Schulbildung ermöglicht werden kann. Diesen jungen Menschen wird dadurch eine chancenreichere Lebensgrundlage geschaffen.»
Stefan Hartmann
Stefan HartmannAktuar
«Ich setze mich für die GPS ein, weil sie armen, kenianischen Kindern eine solide Schulbildung ermöglicht. Mir ist bewusst, dass wir eine Aufgabe übernehmen, die sonst dem Staat obliegt. Aber das nützt den kenianischen Kindern von heute wenig. Sie brauchen Schuldbildung jetzt.»
Thomas Baumgartner
Thomas BaumgartnerKassier
«Ich möchte gerne einen Beitrag zur Ermöglichung von Bildung in Kenya leisten»
Claudia Friedl
Claudia FriedlPolitische Kontakte, Stiftungen
«Die Gentiana Primary School engagiert sich vor Ort für eine bessere Zukunft der Kinder. Alle Spenden kommen 1 zu 1 der Schule zugute.»
Christoph Lüthi
Christoph LüthiKontaktperson für Stiftungen
«Ich möchte mich einbringen für ein Schulprojekt, das benachteiligten Kindern eine bessere Zukunft ermöglicht in einem der Länder Afrikas mit der größten Ungleichheit in der Einkommensverteilung.»
Beat Allenbach
Beat AllenbachMitbegründer des Vereins
«Auf Wunsch von Peter Baumgartner den Verein gegründet»
Marco Röllin
Marco RöllinAktuar
«Im Jahre 2007 durfte ich mit den Lehrpersonen der GPS am Unterricht feilen.
Seitdem war für mich klar, dass diese Schule etwas Besonderes ist und auch weiterhin meine Unterstützung verdient.»
Milena Kuster
Milena KusterBetreuung Social Media und Projekte
«Wenn ich eines ganz intensiv an der Gentiana gelernt habe, dann ist es, neugierig, offen und interessiert zu bleiben. Niemals aufzuhören nachzufragen, dranzubleiben und zu kämpfen, wenn man etwas wirklich will.

Ich habe gesehen, dass es sich lohnt, sich für die Kinder, Jugendlichen und Eltern der Gentiana einzusetzen und das möchte auch ich. Damit auch sie die so wichtige Bildung erhalten und die Möglichkeit haben, eines Tages ihre Wünsche und Träume zu erfüllen, ihre Familien zu unterstützen und wer weiss, vielleicht auch irgendwann die Chance haben, so wie ich ein anderes Land kennenzulernen und zu entdecken.»

Anina Vontobel
Anina VontobelUnterhalt der Homepage
«Das Engagement der Lehrer an der GPS sowie die Freude der Kinder am Lernen, die ich während meinem Aufenthalt 2008 erleben durfte, waren inspirierend! Die GPS ist der einzige Ort an dem diese Kinder wirklich Kinder sein dürfen. Gleichzeitig reifen sie zu engagierten und kritisch denkenden jungen Menschen heran.»

JAHRESBERICHT

Hier finden Sie den aktuellen Jahresbericht:

Jahresbericht_2022

JAHRESRECHNUNG

Hier finden Sie die aktuelle Jahresrechnung:

Jahresrechnung_2022

General Versammlung 2025

10. Februar 2025

20. Generalversammlung des Vereins Gentiana Schulen, Nairobi

Vielen Dank, dass Sie über 500 Schülern eine hochwertige Ausbildung bieten.

Vielen Dank für Ihre Spende